Transparenzbekanntmachung

 

Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern am 08.03.2026

(Bürgermeister-, Stadtrats-, Landrats- und Kreistagswahl)

Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

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Sponsor:

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) – Ortsverband Bayreuth-Ost

Ortsvorsitzender Mirko Matros

Eduard-Bayerlein-Str. 5

95445 Bayreuth​
csu.bayreuth.ov-ost@mail.de

Kontrollierende Einrichtung:

CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle Bayreuth

Eduard-Bayerlein-Str. 5

95445 Bayreuth​

bayreuth@csu-bayern.de

Art der politischen Werbung:

Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Flyer) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in der Stadt Bayreuth.

Zeitraum der Veröffentlichung:

01.12.2025 bis 09.03.2026

Finanzierung:

Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der CSU Bayreuth finanziert, die sich gemäß Satzung der Christlich-Sozialen Union aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden, auf Grundlage des Gesetz über die politischen Parteien und unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Veröffentlichungspflichten, zusammensetzen. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.

Budget:

  • Printmedien: ca. 2.000 Euro
  • Plakatflächen: ca. 4.000 Euro

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Anbieter und Herausgeber:

Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne):

  • CSU-Landesleistung, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München
  • CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle Bayreuth, Eduard-Bayerlein-Str. 5, 95445 Bayreuth
  • fresh!Advertising, Matthias Becher, Bahnweg 2A, 95448 Bayreuth

Druckdienstleister:​

  • WIRmachenDRUCK GmbH, Illerstraße 15, 71522 Backnang

(technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)

Herausgeber von Plakatflächen:

  • Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH, Opernstraße 22, 95444 Bayreuth

​​Verarbeitung personenbezogener Daten:

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

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Archivierung:

Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.

Meldestelle für das Beschwerdeverfahren:

Sollten Sie der Meinung sein, dass die von uns veröffentlichten politischen Anzeigen nicht den Vorgaben der TTPW-VO entsprechen, so können Sie eine E-Mail an bayreuth@csu.bayern.de mit folgenden Angaben versenden:

1) Einer begründeten Erklärung der Gründe, warum Sie annehmen, dass die konkret zu benennende politische Anzeige den Vorgaben der TTPW-VO nicht genügt.

2) Einer Beschreibung der konkreten politischen Anzeige, die deren Identifikation ermöglicht.

3) Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse als meldende Person.

Bayreuth, im Januar 2026

Link zur EU-Verordung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0900&qid=1765361933836

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