Transparenzbekanntmachung
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern am 08.03.2026
(Bürgermeister-, Stadtrats-, Landrats- und Kreistagswahl)
Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Sponsor:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) – Ortsverband Bayreuth-Ost
Ortsvorsitzender Mirko Matros
Eduard-Bayerlein-Str. 5
95445 Bayreuth
csu.bayreuth.ov-ost@mail.de
Kontrollierende Einrichtung:
CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle Bayreuth
Eduard-Bayerlein-Str. 5
95445 Bayreuth
Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Flyer) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in der Stadt Bayreuth.
Zeitraum der Veröffentlichung:
01.12.2025 bis 09.03.2026
Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der CSU Bayreuth finanziert, die sich gemäß Satzung der Christlich-Sozialen Union aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden, auf Grundlage des Gesetz über die politischen Parteien und unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Veröffentlichungspflichten, zusammensetzen. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Budget:
Anbieter und Herausgeber:
Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne):
Druckdienstleister:
(technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
Herausgeber von Plakatflächen:
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung:
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Meldestelle für das Beschwerdeverfahren:
Sollten Sie der Meinung sein, dass die von uns veröffentlichten politischen Anzeigen nicht den Vorgaben der TTPW-VO entsprechen, so können Sie eine E-Mail an bayreuth@csu.bayern.de mit folgenden Angaben versenden:
1) Einer begründeten Erklärung der Gründe, warum Sie annehmen, dass die konkret zu benennende politische Anzeige den Vorgaben der TTPW-VO nicht genügt.
2) Einer Beschreibung der konkreten politischen Anzeige, die deren Identifikation ermöglicht.
3) Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse als meldende Person.
Bayreuth, im Januar 2026
Link zur EU-Verordung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0900&qid=1765361933836
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